Sach- statt Geldleistungen

Ein Bildungspaket für die Kinder

Die Regelsätze für Kinder sollen den Regierungsplänen zufolge nicht steigen. Stattdessen können Familien, die Hartz IV beziehen, für ihre Schulkinder Leistungen von mindestens 250 Euro jährlich aus dem geplanten Bildungspaket abrufen. Insgesamt 700 Millionen Euro stehen dafür bereit. Es soll nächstes Jahr in Kraft treten. Rund 300.000 Kinder von Geringverdienern, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, sollen ebenfalls von den Zuschüssen profitieren.

Schulranzen, Taschenrechner, Ausflüge...

Schule (Foto: picture-alliance/ ZB)
Kinder von Hartz-IV-Familien erhalten ab dem nächsten Jahr Leistungen im Wert von 250 Euro pro Jahr aus dem Bildungspaket.

Kinder von Hartz-IV-Familien erhalten ab dem nächsten Jahr Leistungen im Wert von 250 Euro pro Jahr aus dem Bildungspaket.
Über das Schulbasispaket, das in der alten Hartz-IV-Regelung Schulbedarfspaket hieß, bezuschusst der Staat den Kauf von Schreibwaren, Schulranzen und Büchern. 70 Euro erhalten die Familien zu Beginn des Schuljahres, 30 Euro zu Beginn des zweiten Halbjahres am 1. Februar. Da für das laufende Schuljahr in diesem August schon 100 Euro ausgezahlt wurden, gibt es die nächste Zahlung wohl erst am 1. August 2011. Ein zusätzlicher Gutschein über 30 Euro soll Schul- und Kita-Kindern die Teilnahme an Tagesausflügen ermöglichen.

...und Geld für das Mittagessen...

Einen Zuschuss von zwei Euro pro Mahlzeit gibt es für Mittagessen in Schulen und Kitas. Für Kinder mit objektiven Schulproblemen kann eine außerschulische Nachhilfe beim Jobcenter beantragt werden. Die Notwendigkeit der zusätzlichen Förderung muss von der Schule bescheinigt werden.

...sowie die Mitgliedschaft im Sportverein

Finanzielle Unterstützung gibt es auch für die Mitgliedschaft in Sportvereinen, für Musikunterricht, die Teilnahme an Ferienfreizeiten oder für andere Freizeitaktivitäten. Bis zu 120 Euro im Jahr pro Kind sind dafür vorgesehen.

So wird abgerechnet

Die Leistungen des Bildungspakets können Eltern im Jobcenter oder bei den Kommunen beantragen. Möglich sind Gutscheine und direkte Abrechnungen etwa mit dem Nachhilfelehrer. Barauszahlungen soll es laut von der Leyen nur für das Schulbedarfspaket geben. In den nächsten Jahren will sie zur Abrechnung eine Chipkarte einführen.