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Nahrungsmittel, Haushaltsgeräte, Bildung, Gesundheitspflege: Wieviel Geld einem Hartz-IV-Empfänger für welchen Bereich zur Verfügung steht, ist genau berechnet. Grundlage dessen ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. Für 2011 sind sie mit einer angenommenen Teuerungsrate fortgeschrieben worden.
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Zusammensetzung des monatlichen Hartz-IV-Regelsatzes für Erwachsene und für Kinder.
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke | 128,46 Euro |
Bekleidung, Schuhe | 30,40 Euro |
Wohnen, Energie und
Wohnungsinstandhaltung (ohne Miet- und Heizkosten, die separat erstattet werden) |
30,24 Euro |
Innenausstattung,
Haushaltsgeräte und -gegenstände |
27,41 Euro |
Gesundheitspflege | 15,55 Euro |
Verkehr | 22,78 Euro |
Nachrichtenübermittlung | 31,96 Euro |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 39,96 Euro |
Bildung | 1,39 Euro |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 7,16 Euro |
andere Waren und Dienstleistungen | 26,50 Euro |
Die Summe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben ergibt 361,81 Euro. Da diese Ausgaben 2008 erfasst wurden, werden sie für 2011 mit einer angenommenen Teuerungsrate fortgeschrieben und daher auf 364 Euro aufgestockt.
Nicht zum Existenzminimum gehören neuerdings Alkohol und Zigaretten. Sie waren zuletzt noch mit etwa 14 Euro im Regelsatz berücksichtigt worden. Um den Flüssigkeitsverlust zu ersetzen, der nach Einschätzung der Ministerialbeamten durch den Verzicht auf etwa zwölf Liter Bier entsteht, werden aber 2,99 Euro im Monat für Mineralwasser im Regelsatz hinzugerechnet.
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke | 78,67 Euro (96,55/124,02 Euro) |
Bekleidung und Schuhe | 31,18 Euro (33,32/37,21 Euro) |
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 7,04 Euro (11,07/15,34 Euro) |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 13,64 Euro (11,77/14,72 Euro) |
Gesundheitspflege | 6,09 Euro (4,95/6,56 Euro) |
Verkehr | 11,79 Euro (14,00/12,62 Euro) |
Nachrichtenübermittlung | 15,75 Euro (15,35/15,79 Euro) |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 35,93 Euro (41,33/31,41Euro) |
Bildung | 0,98 Euro (1,16/0,29 Euro) |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 1,44 Euro (3,51/4,78 Euro) |
andere Waren und Dienstleistungen | 9,18 Euro (7,31/10,88 Euro) |
Daraus ergibt sich laut Gesetzentwurf als Summe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben (in Klammern: die Höhe des tatsächlichen Regelsatzes, wie er nun festgelegt wird):
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ein Betrag von 211,69 Euro (ausgezahlt werden 213 Euro)
- für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein Betrag von 240,32 Euro (ausgezahlt werden 242 Euro)
- für Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Betrag von 273,62 Euro (ausgezahlt werden 275 Euro)