Sicherheit der Notfalldarsteller

Sicherheitsbestimmungen zur Notfalldarstellung

Die Notfalldarstellung ist ein wichtiges Element der Rotkreuzarbeit. Sie unterstützt unter anderem die Fachausbildung der Helfer / innen im Bereich des Sanitätsdienstes und weitere Bereiche des Katastrophenschutzes sowie die Breitenausbildung der Bevölkerung im Erste-Hilfe-Bereich.

In Anbetracht eventueller Gefahren, die mit Übungen und Ausbildungen in Zusammenarbeit mit der Notfalldarstellung verbunden sind, soll dieses Script den Verantwortlichen in der Übungsvorbereitung und der Praxis an die Hand gegeben werden, um die Sicherheit in der Notfalldarstellung Sorge zu tragen, die sich auf den Tätigkeitsbereich Notfalldarstellung und deren Einsatzkräfte bezieht.

  • Die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere UVV 01, sind zu beachten.

  • Grundsätzliche Belange des Umwelt-, Natur- und Gesundheitsschutzes sind beim Einsatz der Notfalldarstellung immer zu wahren.

Schminkmaterialien

Zum Schminken werden nur Materialien verwendet, die für diesen Zweck bestimmt sind und über den Schmink- und Theaterfachhandel bezogen werden können.

Es ist sicherzustellen, dass diese Materialien dermatologisch einwandfrei und vor allem nicht krebserregend sind. Sollte es dennoch zu allergischen Reaktionen kommen, ist ein Hautarzt aufzusuchen. Bei Personen mit bekannten Hautunverträglichkeiten oder Allergien unterbleibt das Schminken. Andere Materialien wie Fensterkitt, tierische Teile, Tierblut oder ähnliches kommen nicht zum Einsatz.

Vor dem Auftragen der Schminkmaterialien ist die Haut des / der Mimen / Mimin gegebenenfalls durch Auftragen einer geeigneten Hautschutzcreme zu schützen.

Für das Abschminken sind geeignete Reinigungsmittel an die, die gleichen Anforderungen gestellt werden wie bei den Schminkmaterialien, bereitzuhalten. Der Kontakt von Schminkmaterialien mit Körperöffnungen, offenen Wunden und Schleimhäuten ist zu verhindern.

Dies gilt vor allem beim Einsatz von Farbsprays, die als Schminkmaterialien zugelassen sind. Beim Schminken im Bereich des Gesichtes sind deren Einsatz untersagt.

Bei der Anwendung anderer Materialien ist hier äußerste Vorsicht angesagt, unter anderem ist beim Filmbluteinsatz die Fließrichtung zu beachten!

Personal

Für den Einsatz der Notfalldarstellung ist in Abstimmung mit den Beteiligten am Einsatz ein/e für die Belange der Notfalldarstellung zuständige/r Einsatzleiter/in zu bestimmen. Diese/r muss entsprechende Fachkenntnisse in der Notfalldarstellung besitzen und Erfahrung mit Notfalldarstellungen haben. Sie/Er zeichnet hauptverantwortlich für die Organisation, Durchführung und Sicherheit der Notfalldarstellung bei diesem Einsatz.

Je nach Größe des Einsatzes müssen weitere Beobachter/innen für die Notfalldarstellung bereitgestellt werden, die die/den Einsatzleiter/in bei der Koordinierung des Einsatzes und der Sicherheitsüberwachung unterstützen.

Einsatzleiter/in der Notfalldarstellung und Beobachter/innen sind kenntlich zu machen. Sie haben neben der dem Mimin/Mimen das Recht und die Pflicht, im Fall grober Behandlung oder Gefährdung des/der Mimen/Mimin, des Hilfspersonals oder der Zuschauer, die Situation im nötigen Umfange abzubrechen.

Bei der Auswahl der Mimen ist auf ein ausreichendes Alter des Mimpersonals zu achten, um auch hier für Verantwortlichkeit in Punkto Sicherheit und verantwortlicher Darstellung Sorge zu tragen.

Das Schamgefühl der/des Mimin/Mimen ist zu wahren. Vor dem Einsatz ist das Mimpersonal, wie auch alle anderen von der Notfalldarstellung beteiligten Personen, in den Einsatz einzuweisen und über eventuelle Gefahren zu informieren (Aufsichtspflicht). Die Mimen sind vor physikalischen Einflüssen wie Wärme, Kälte und Nässe zu schützen.

Für die Darstellung von Atemnot sollten nur erfahrene Mimen (ab 16 Jahren) eingesetzt werden, die über Gefahren dieser Darstellung informiert sind.

Bei auftretender Hyperventilation sind geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen

Feuer, Rauch und Explosion

Der Einsatz von Feuer, Rauchtöpfen, Rauchpulver, Knallkörpern und anderen Feuerwerksartikeln durch Angehörige der Notfalldarstellung des Roten Kreuzes ist untersagt. Wenn es notwendig erscheint diese einzusetzen, wird dies Spezialisten der Pyrotechnik oder der Feuerwehr überlassen.

Im Aufenthaltsbereich von Personen wird kein gesundheitsschädlicher Rauch eingesetzt.

Wer auf den eigenen Einsatz dieser Effekte trotzdem nicht verzichten möchte, dem sei zu umweltfreundlicheren und bei weitem ungefährlicheren Methoden geraten, so z.B. bei der Rauchdarstellung zu Trockeneisnebelmaschinen oder Wasserverdampfern, bei deren Einsatz aber ebenfalls die Gebrauchsanweisung zu beachten ist.

Darstellung von Unfällen

Bei der Darstellung von Unfällen jeglicher Art sollten schon zu Beginn der Vorbereitung die zuständigen Behörden, etc. in die Planung mit einbezogen und eventuelle Genehmigungen frühzeitig eingeholt werden.

Das Übungsgebiet muss mit Beginn der Aufbauarbeiten der Notfalldarstellung im nötigen Umfang abgesperrt werden, um Helfer, Mimen und Zuschauer nicht zu gefährden. Für eventuelle Sperrungen sind die notwendigen Genehmigungen einzuholen und für die Darstellung Behörden, Hilfsdienste, Rettungsleitstelle, Polizei und Anwohner zu informieren, um zu gewährleisten, dass es zu keinen Fehlalarmen kommt.

Grundsätzlich werden die Mimen erst dann integriert, wenn das komplette Gelände und alle zur Übung benötigten Requisiten abgesichert sind.

Im schwierigen Gelände ist bei allen Formen der Unfalldarstellung darauf zu achten, dass die Mimen, Helfer und Zuschauer nicht durch Erdrutsche, Einsturz von Gebäuden, etc. gefährdet werden.

Bei der Unfalldarstellung im Straßenverkehr genügt es nicht, die Unfallstelle mit Warndreiecken abzusichern. Vielmehr müssen Posten eines verkehrshoheitlichen Dienstes in Zusammenarbeit mit den Behörden diesen Bereich übernehmen.

Bei der Darstellung von Verkehrsunfällen sollte folgendes beachtet werden:

Flüssigkeiten wie Batteriesäure, Öl, Treibstoff sind vor dem KFZ- Einsatz aus dem KFZ zu entfernen und umweltgerecht zu entsorgen.

das KFZ muss zusätzlich zur evtl. noch vorhandenen Eigenbremswirkung mit Unterlegkeilen gegen Abrollen gesichert werden.

In der schiefen Ebene und an Abhängen dürfen keine Mimen im Abrollbereich des KFZ ausgelegt sein.

Blechschäden sind zu entschärfen; Glasbruch durch Echtglas wird nicht dargestellt.

Bei der Darstellung von Unfällen mit gefährlichen Gütern ist bei der Verwendung von Originalbehältnissen und -verpackungen sicherzustellen, dass keine Reste mehr in den Behältnissen vorhanden sind, die zu einer Gefährdung führen könnten. Der Einsatz von Gefahrgütern jeder Art ist untersagt.

Die Darstellung von Unfällen, die durch elektrischen Strom verursacht wurden, erfolgt nur mittels Requisiten, die keinesfalls Spannung tragen dürfen. Zusätzlich ist eine mehrfache Absicherung einzubauen, die gewährleistet, dass kein Außenstehender irrtümlich oder unbewusst diese Teile mit Spannung belegen kann. Starkstromunfälle werden nur in Rücksprache und Zusammenarbeit mit dem Elektrizitätswerk dargestellt.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht über minderjährige Mimen wird durch den Leiter/in der Notfalldarstellung und deren Beobachter ausgeübt. Im Vorfeld des Einsatzes sollte diesbezüglich folgendes beachtet werden:

  • sorgfältige Vorbereitung und Planung des Einsatzes
  • ausreichende Bereitstellung von Beobachtern.

  • frühzeitiges Erscheinen der Verantwortlichen.

Bei der Durchführung des Einsatzes ist folgendes zu beachten:

  • Belehrung und Warnung des gesamten Personals hinsichtlich möglicher Risiken und Gefahren.
  • Überwachung, ob den Anweisungen Folge geleistet wird.
  • Eingreifen von Fall zu Fall, wenn Anweisungen und Vereinbarungen nicht eingehalten werden.
  • aus Gründen der Rechtsklarheit empfiehlt es sich, vor dem Einsatz eine schriftliche Vereinbarung mit den jeweiligen Personensorgeberechtigten abzuschließen (Einverständniserklärung).